Brammer und Bischof argumentieren: „Seit über einem Jahrzehnt gilt für die Pendlerpauschale der Satz von 0,30 Euro je km. Der Preis für Kraftstoff ist in der gleichen Zeit aber erheblich gestiegen. Allein im Vergleich 2009 bis 2011 um mindestens 33 Prozent. Wir halten es deshalb für unbedingt erforderlich, dass die Pendlerpauschale mindestens im gleichen Maße angehoben wird.“
Während bei Firmen und Selbständigen der hohe Kraftstoffpreis die zu versteuernden Gewinne bzw. Einkommen mindere, könnten Arbeitnehmer die erhöhte Belastung nicht steuerlich geltend machen. Da die Fahrtkosten das Einkommen verringern, sei die steuerliche Anerkennung auch keine Subvention – wie vielfach genannt.
Besonders im ländlichen Raum seien Arbeitnehmer zur Erreichung ihrer Arbeitsstellen auf ihren eigenen Pkw angewiesen, weil dort selten ein entsprechendes ÖPNV-Netz bestehe. Im Gegensatz dazu würde in Städten und Ballungsräumen Straßenbahnen und Nahverkehr erheblich subventioniert.
Gleichzeitig fordern die Sozialdemokraten im Landkreis, eine echte Pauschale, die in Zukunft für alle gleich sein müsse. Bernd Bischof meint: „Es ist ungerecht, dass bei der jetzigen Regelung Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen nur 15 Prozent Steuerermäßigung erhalten, während Großverdiener aber 45 Prozent „Steuer-Rabatt“ bekommen.“