Landkreis Oldenburg. Die beiden hiesigen SPD Landtagsabgeordneten Renate Geuter und Axel Brammer befürchten, dass der frühzeitig von den Vertretern der Regierungsparteien gefeierte Erfolg bezüglich der Erdverkabelung für die 380 kV-Leitung zwischen Ganderkesee und St. Hülfe wie eine Seifenblase in der Luft zerplatzt und haben deshalb nun eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die in dieser kommenden Woche im Landtag beantwortet werden muss. „Wir wollen genau wissen, worauf sich die Bürgerinnen und Bürger an der Strecke der Höchstspannungsleitung einstellen müssen und fragen lieber detailliert nach als zu früh den Erfolg zu feiern“, so Renate Geuter und Axel Brammer.
Verwirrung kam in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit auf, nachdem Landtagsabgeordnete der Regierungsfraktionen den vor Gericht geschlossenen Vergleich zwischen dem Netzbetreiber Tennet und der Landesregierung als Erfolg für eine Erdverkabelung propagierten. Tennet hingegen erklärte öffentlich, in der sogenannten gütlichen Einigung sei lediglich schriftlich fixiert, das nun das Planfeststellungsverfahren für das Leitungsbauvorhaben unverzüglich eröffnet werde, und zwar auf der Basis der bisher bereits vorgesehenen beiden Erdverkabelungsabschnitte im Raum Ganderkesee. Tennet habe lediglich zugesagt, die Unterlagen für die angesprochenen weiteren fünf Abschnitte zu Informationszwecken nachrichtlich auszulegen. Es sei zugesagt worden, dass Tennet, sollte ein zusätzlicher Erdkabelabschnitt bei St. Hülfe nötig sein, dagegen nicht gerichtlich vorgehen werde, wird eine Firmensprecherin zitiert.
Da der Niedersächsische Umweltminister der Firma Tennet inzwischen öffentlich Uneinsichtigkeit vorgeworfen hat, scheint es durchaus unterschiedliche Interpretationen über die Folgen der sogenannten gütlichen Einigung in Leipzig zu geben.
Vor diesem Hintergrund fragen Renate Geuter und Axel Brammer die Landesregierung: 1. Wie unterscheiden sich die vom Antragsteller nach der „gütlichen Einigung“ in Leipzig einzureichenden Unterlagen qualitativ von denen, die vor der Klageerhebung von Tennet angeboten aber von den niedersächsischen Behörden nicht akzeptiert wurden? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die zuständige Landesbehörde zusätzliche Erdkabelabschnitte anordnen, wenn diese vom Antragsteller nur nachrichtlich einem Antrag beigefügt wurden? 3. Gilt die Zusage von Tennet, gegen eine Entscheidung, die eine zusätzliche Erdverkabelungsstrecke vorsieht, nicht vorzugehen auch für den Fall, dass alle fünf zusätzlichen Erdverkabelungsstrecken vorgegeben werden und, wenn nein, was wäre dann die Rechtsfolge?
„Ich habe den Eindruck, dass manche Entscheidungen in dieser Angelegenheit von der Landesregierung verschleppt werden, um sich gegebenenfalls die Möglichkeit offenzuhalten, die Rücknahme der Energiewende mit dem fehlenden Netzausbau begründen zu können“ mutmaßt Axel Brammer.