Geuter und Brammer: Viele Fragen bleiben nach sogenannter „gütlicher Einigung“ bezüglich Erdverkabelung offen

Landkreis Oldenburg. „Die Antwort der Landesregierung zu den Einzelheiten der sogenannten „gütliche Einigung“ lässt viele Fragen offen“ so die Einschätzung von Renate Geuter und Axel Brammer. Zu großen Erfolgsmeldungen bestehe daher keinerlei Anlass, betonen die beiden Abgeordneten.

Der Vergleich, der jetzt zu der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Netztrasse von Ganderkesee nach St. Hülfe führen soll, bringe leider nicht mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf zusätzliche Erdkabelabschnitte, wie von einigen Seiten angekündigt wurde, bemerkten Geuter und Brammer. Die Landesregierung verwies in ihrer Antwort darauf, dass Grundlage für die Verfahrenseinleitung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr der Antrag der Firma TenneT in der Fassung der nachgelieferten Unterlagen vom Januar 2012 sein soll. Dieser Antrag enthält lediglich zwei Erdkabelabschnitte im Bereich Ganderkesee, ansonsten Freileitungen mit parzellenscharfen Unterlagen für fünf weitere mögliche Erdverkabelungsabschnitte.

„Es bleibt weiterhin das Ziel von TenneT, weitere Teilverkabelungsnotwendigkeiten nach Möglichkeit zu umgehen, bewerteten Brammer und Geuter die Antwort der Landesregierung. „Es ist absolut ungeklärt, ob die Anordnung von fünf weiteren Erdverkabelungsabschnitten durch die Planfeststellungsbehörde rechtlich auch umsetzbar ist“ so die Sorge der beiden Abgeordneten.

Entscheidend sei dabei die Auskunft der Landesregierung, dass die Zusage der TenneT TSO, gegen die Anordnung eines zusätzlichen Erdkabelabschnitts gerichtlich nicht vorzugehen, sich lediglich auf einen Teilabschnitt im südlichen Verlauf der Trasse im Bereich St. Hülfe beziehe. Gegen die Anordnung von weiteren Erdkabelabschnitten im Verlauf der Trasse könne TenneT wieder mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgehen.

„Aufgeklärt werden muss auch noch, welche Absicht die Landesregierung mit dem beabsichtigten Abschluss sogenannter „einzelfallbezogener Zielvereinbarungen“ zur Auflösung der noch offenen Fragen verfolgt, die zuständigen Behörden haben Einzelheiten dieser Zielvereinbarungen so bald als möglich offen zu legen“ forderten Brammer und Geuter.

„Die umfassende Antwort der Landesregierung zeigt, dass mit dieser gütlichen Einigung leider nicht mehr Rechtssicherheit erreicht wurde, stattdessen bleiben weiterhin viele Fragen offen“, so die Einschätzung der beiden SPD-Landtagsabgeordneten.