

Axel Brammer hatte seit 2008 immer wieder die dritte Kraft in den Krippen gefordert. Ab Januar 2015 übernimmt das Land jetzt endlich die Kosten. Für Brammer ein persönlicher Erfolg. Sechs Jahre hat es gedauert, bis sein Vergleichs-Argument Erfolg hatte: „Wenn in der Krippe zwei Erzieherinnen fünfzehn Kleinkinder betreuen müssen, ist das, als wenn eine Mutter zweimal Zwillinge und einmal Drillinge bekommt, und sie alleine betreuen müsste. Dafür gibt es im Normalfall staatliche Hilfe. Erzieherinnen sollen das allein bewältigen.“
In der Gemeinde Dötlingen ist die dritte Krippen-Kraft schon lange eine Selbstverständlichkeit – wie in allen Krippen im Landkreis freut sich Axel Brammer, der auch gleichzeitig Vorsitzender des zuständigen Jugendhilfeausschusses ist.
Für die Gemeinde Dötlingen bedeutet die neue Regelung eine jährliche finanzielle Entlastung von ca. 50.500 Euro erklärte Rudi Zingler und dankte Brammer für sein Engagement.
Im modernen Kindergarten Neerstedt, der in der Trägerschaft der Ev. Kirche ist, sind neben der Krippen-Gruppe, drei Kita-Gruppen und der Nachmittags-Hort untergebracht, der für die Kinder der gegenüberliegenden Grundschule eine gute Ergänzung darstellt.
Die Gemeinde Dötlingen unterhält in ihrer Trägerschaft in Dötlingen ebenfalls drei Kita-Gruppen und eine Volltags-Krippe, und im Kita Brettorf zwei Kita-Gruppen. In Aschenstedt betreibt eine Elterninitiative eine Kita-Gruppe. Somit ist die Gemeinde mit Kita-Plätzen gut versorgt.
Auf Nachfrage gab Sandra Burmeister, Leiterin der Kita Neerstedt, Brammer den Wunsch mit auf den Weg nach Hannover, für die dritte Kraft die volle Stundenzahl und Verfügungszeiten zu gewähren. Zurzeit sind für die dritte Kraft bei fünf Stunden täglicher Öffnungszeit nur vier Stunden vorgesehen.
Angesprochen wurde auch die Gebührenfreiheit, die bei den öffentlichen Schulen eine Selbstverständlichkeit ist. Einig war man sich, dass die heutigen Kitas keine Aufbewahrungsorte sind, sondern in ihnen die ersten Grundlagen für Bildungschancen vermittelt werden.
Axel Brammer: „Kindertagesstätten sind Einrichtungen für frühkindliche Bildung. Deshalb ist die Gebührenfreiheit eine logische Konsequenz.
Bevor wir das jedoch auf Landesebene umsetzen, erhöhen wir zunächst den Stellenwert der Beschäftigten in den Einrichtungen“.
Das bedeutet: Eine vernünftige Bezahlung, ausreichende Verfügungsstunden und vertretbare Gruppengrößen.
Gerechtfertigt ist das auch vor dem Hintergrund, dass die Eltern, die sich einen Kindergartenplatz absolut nicht leisten können, diesen über die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert bekommen.