Neues Schulgesetz und seine Folgen

In der jüngsten Vergangenheit wurden von CDU MdL Ansgar Focke mehrfach Berichte in die Öffentlichkeit gebracht, die inhaltlich einfach falsch sind. Diese Berichterstattung hat in der Wardenburger Elternschaft teilweise zu erheblicher Verunsicherung geführt. Herr Focke erweckt in diesen Berichten den Eindruck, dass zukünftig durch die Änderung des Schulgesetzes den Eltern die Freiheit genommen wird, darüber zu entscheiden welche Schule ihre Kinder ab Klasse 5 besuchen dürfen.

Das ist definitiv falsch.

Fakt ist, dass das in diesem Monat vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Bildungschancengesetz keine Freiheiten nimmt, schon gar nicht, was den freien Elternwillen betrifft. Es gibt den Eltern und Schulträgern im Gegenteil mehr Freiheiten als jemals zuvor. Es bleibt nach wie vor der Entscheidung der Eltern überlassen, auf welche weiterführende Schule sie ihre Tochter, ihren Sohn schicken möchten. Das Gesetz schafft sogar die bislang übliche Schullaufbahnempfehlung der Grundschule ab und setzt stattdessen vielmehr auf das Mittel vertrauensvoller Beratungsgespräche der Grundschullehrerinnen und -lehrer mit den Eltern.

Bezogen auf den Landkreis Oldenburg verändert sich an der Schullandschaft durch das Gesetz gar nichts. Es ist und bleibt das Recht und die Aufgabe des Kreises als Schulträger, allen Schülerinnen und Schülern in unserem Landkreis ein breit gefächertes und qualitativ hochwertiges Bildungs-angebot zu machen. Entscheidungen über unsere Schullandschaft werden im Kreistag in Wildeshausen getroffen, nicht in Hannover.

Durch das neue Schulgesetz wird sich in Wardenburg demnach nichts ändern. Die Kinder werden auch weiterhin die Schulform ihrer Wahl besuchen dürfen.

Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion, die Angelegenheit im Kreisschulausschuss am 30. Juni 2015 zu behandeln, ist völlig überflüssig. Das bestätigt auch die Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung zum Kreisschulausschuss.

Als Mitglied des Kreistages habe ich das größte Interesse daran, dass alle unsere Schulen im Landkreis Oldenburg gedeihen und erfolgreich sind. Herr  Focke hingegen sieht seine Aufgabe darin, die IGS Am Everkamp schlecht zu reden. Er setzt damit vorsätzlich den Schulstandort Wardenburg aufs Spiel.

Dass Integrierte Gesamtschulen nicht mehr benachteiligt werden und nun als „ersetzende Schulform“ gelten dürfen, also Schulträger nicht mehr gezwungen sind, das komplette gegliederte Schulsystem mit Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien anzubieten, zielt auf solche Regionen Niedersachsens, in denen die Schülerzahlen aufgrund des demografischen Wandels bereits heute absehbar in den nächsten Jahren massiv zurückgehen werden. Das betrifft den Landkreis Oldenburg ausdrücklich nicht. Alle vom Landkreis getragenen weiterführenden Schulen erfreuen sich großer Beliebtheit. Und – nur am Rande bemerkt – das Bildungschancengesetz stärkt durch die Rückkehr zu G9 die Gymnasien und spricht ihnen eine Bestandsgarantie aus.

Wenn Herr  Focke also wider besseren Wissens von einer drohenden „Zwangsbeschulung“ spricht, so sagt er nicht nur die Unwahrheit. Er will gezielt Eltern verunsichern und Sorgen schüren, um damit sein politisches Süppchen zu kochen. Das ist schamlos.

„Ich kann nur an die Eltern appellieren, sich bei der Wahl der weiterführenden Schule für ihre Tochter oder ihren Sohn von Fakten leiten zu lassen. Niemand kennt die eigenen Kinder besser als sie selbst. Nehmen sie die Beratungsgespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern der Grundschule wahr, die ihre Kinder vier Jahre lang begleitet haben. Informieren sie sich bei den weiterführenden Schulen direkt über deren Konzepte. Nehmen sie Informationsangebote und Veranstaltungen dieser Schulen wahr. Und hüten sie sich vor politischen Bauernfängern wie Herrn Focke, die versuchen, auf dem Rücken von Kindern und Eltern Parteipolitik zu betreiben“.