Die Einkünfte von Politikern, insbesondere die durch Nebentätigkeiten, werden öfters heiß diskutiert. Ich stehe für einen transparenten Umgang mit allen meinen Einnahmen und lege meine Bezüge deshalb offen. Durch meine verschiedenen politischen Tätigkeiten ergeben sich mehrere Einnahmequellen.
1. Grundentschädigung als Mitglied des Niedersächsischen Landtages (MdL)
Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages erhalte ich eine steuerpflichtige Grundentschädigung in Höhe von aktuell 7.175,52 €. Diese Entschädigung soll die Unabhängigkeit von uns Parlamentariern sichern und muss in voller Höhe versteuert werden.
Von den Bezügen zahle ich monatlich unter anderem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 888,43 € zu denen ich einen Zuschuss in Höhe von 443,84,- € erhalte.
An die Partei zahle ich monatlich Beiträge in Höhe von 195,94,- € sowie Sonderbeiträge für das Landtagsmandat in Höhe von monatlich 60,- € an die Landtagsfraktion und 375,- € an den SPD-Bezirk Weser-Ems.
Hinzu kommen noch diverse Spenden sowie Vereins- und Gewerkschaftsbeiträge. Das sind monatlich ca. 250,- €.
2. Aufwandsentschädigung als MdL
Um Sachausgaben, wie Fahrten mit dem Pkw im Wahlkreis, Mieten und Kosten für die Büros, Zeitungen, Porto- und Telefonkosten usw., begleichen zu können, bekomme ich als Landtagsabgeordneter zudem eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die zurzeit 1.456,95 € beträgt. Aufgrund dieser Zahlung kann ich allerdings keinerlei Werbungskosten in meiner Steuererklärung geltend machen.
Als Vorsitzender des Petitionsausschusses und dem damit verbundenen Mehraufwand erhalte ich seit der 18. Wahlperiode eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 107,- € monatlich.
Unterbringungs- und Reisekosten, unter anderem für Sitzungen in Hannover, werden gegen Nachweis (Vorlage der Originalbelege) vom Landtag bis täglich 95,- € erstattet. Als Tagegeld erhalte ich bei tatsächlicher Anwesenheit (Nachweis erforderlich) pro Tag 15,- €, bei mehrtägigen Sitzungen pro Tag 23,- €.
3. Entschädigungen für kommunalpolitische Tätigkeiten
Als Mitglied des Rates der Gemeinde Hatten erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von insgesamt 250,- €.
Von diesen Entschädigungen führe ich monatlich 44,- € an meine Partei ab.
Als Mitglied des Kreistages im Landkreis Oldenburg erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,- €. Hinzu kommt ein Sitzungsgeld in Höhe von 27,- € je Sitzung. Die Fahrtkosten werden nach dem Reisekostengesetz erstattet.
Von diesen Entschädigungen führe ich monatlich 45,- € an meine Partei ab.
4. Einkünfte durch Tätigkeiten neben dem Landtagsmandat
Da ich mein, im Landtagshandbuch aufgeführtes, Gewerbe 2015 abgemeldet habe, beziehe ich keine Einkünfte aus anderen bzw. weiteren (Neben-) Tätigkeiten.
Die Ausübung des Mandats steht bei mir, seitdem ich gewählter Vertreter des Volkes bin, im Mittelpunkt der Tätigkeit.
Weitere Infos zu den Abgeordnetendiäten finden sich unter folgender Webseite: https://www.landtag-niedersachsen.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/rechte-und-pflichten/diaeten/
Bei Nachfragen sprechen Sie mich gerne an!