Land Niedersachsen streicht Zuschüsse für Mobiles Kino Niedersachsen – Keine Zukunft für diesen Bereich der Kulturarbeit im ländlichen Raum?

Anfrage der SPD-Abgeordneten Renate Geuter und Axel Brammer vom November 2011

Das Mobile Kino Niedersachsen ist seit beinahe 20 Jahren ein überaus erfolgreiches Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Jugend und Film in Niedersachsen. Noch im Oktober diesen Jahres wurde das Mobile Kino als wichtiger Meilenstein der niedersächsischen Medienkompetenzvermittlung beim 2. Tag der Medienkompetenz in Hannover vorgestellt.

Das Mobile Kino Niedersachsen zeigt die Filme ausschließlich in kinolosen Orten in Kleinstädten und Gemeinden und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Kulturarbeit auf dem Land.

Im Jahre 2010 wurden bei 350 Filmvorführungen mehr als 18.500 Besucher erreicht, darunter überwiegend Kinder und Jugendliche. Bei den Kinder- und Jugendfilmvorstellungen standen neben der Medienkompetenzvermittlung auch viele inhaltliche Themen im Mittelpunkt der Filmauswahl: Mobbing an Schulen, Gewaltprävention, soziale Kompetenz, Integration von Außenseitern etc…
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Nachdem der Zuschuss des Landes Niedersachsens in den letzten Jahren schon von ursprünglich 100.000 Euro auf 60.000 Euro gekürzt worden ist, erhielt das Mobile Kino Niedersachsens mit Schreiben vom 15.11.2011 von der Niedersächsischen Staatskanzlei die Nachricht, dass diese auf Grund von Zahlungsverpflichtungen an die landeseigene NBank ab dem kommenden Jahr die Förderung des Mobilen Kinos Niedersachsens einstellen wird. Damit brechen für das MKN 50 % der Haushaltsmittel von einem Tag auf den anderen Weg. Auf dieser Grundlage wird ein langjährig erfolgreiches gut vernetztes Projekt eingestellt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen beabsichtigt die Landesregierung diese kurzfristige Einstellung der Förderung für das Mobile Kino Niedersachsens?

2. Welche Zahlungsverpflichtungen gegenüber der NBank müssen aus den bisher dem MKN
zugewendeten Mitteln beglichen werden und welche Maßnahmen werden dafür von der N-Bank durchgeführt?

3. Mit welchen Mitteln bzw. Maßnahmen kann aus Sicht der Landesregierung die Zukunftsfähigkeit des Mobilen Kinos Niedersachsens dauerhaft gesichert werden?