Anfrage der SPD-Abgeordneten Renate Geuter und Axel Brammervom Januar 2012
Auf die niedersächsische Schullandschaft kommen aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren, besonders im Primarbereich, große Veränderungen zu. Angesichts rückläufiger Schülerzahlen entsteht Handlungsbedarf für die Schulträger. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sind die Schulträger verpflichtet, Schulen bei sich ändernder Bedarfslage einzuschränken, zusammenzulegen oder abzuwickeln.
Die Landesregierung hat in den letzten Jahren – auch gegenüber dem Landesrechnungshof – immer wieder deutlich gemacht, dass sie selbst keine Prognosen für konkrete Schulstandorte sowie über deren zukünftige Schulentwicklung abgibt, sondern dass es Aufgabe der Schulträger sei, auf einen veränderten Bedarf zu reagieren. Wie die Landesregierung in ihrer Stellungnahme vom 03.12.2010 ausführt (Drucksache 16/3122), wird die Erforderlichkeit schulorganisatorischer Maßnahmen nach Einschätzung der Schulbehörden mit hohem Verantwortungsbewusstsein seitens der Schulträger durchgeführt, sodass die Landesregierung für sich keinen konkreten Handlungsbedarf sieht.
Selbst in den Fällen, wo die Landesschulbehörde der Meinung ist, dass es Handlungsbedarf beim Schulträger gäbe, müsse sich dich der Träger Gedanken machen. Es fehle offensichtlich der Mut, ein „heißes Eisen“ anzufassen, stattdessen wird mit taktischen Maßnahmen versucht, den Schulträger zu einer Entscheidung zu bewegen. (vgl. dazu die Äußerung des Pressesprechers der Schulbehörde gegenüber der Münsterländischen Tageszeitung vom 14.12.2011)
So wurde bei der Grundschule Hohefeld in der Stadt Friesoythe die seit Beginn des Schuljahres unbesetzte Leitungsstelle nicht wieder ausgeschrieben, sondern lediglich kommissarisch besetzt. Über diesen Sachverhalt gab es kein Gespräch mit dem Schulträger, die Situation wurde allerdings von der örtlichen Presse aufgegriffen. Der Pressesprecher der Schulbehörde äußerte sich nach Rückfrage dahingehend, dass die Grundschule Hohefeld mit rund 40 Schülerinnen und Schülern eine sehr kleine Grundschule sei und man wolle zunächst die Entscheidung der Stadt Friesoythe als Schulträger abwarten. Man gehe davon aus, dass die Stadt Friesoythe in Kürze eine Entscheidung treffe und wenn diese sich für die Beibehaltung der Schule ausspreche, werde die Stelle auch ausgeschrieben.
Gespräche mit dem Schulträger hatte es allerdings in der Zeit zwischen dem Schuljahresbeginn und der Presseveröffentlichung Mitte Dezember 2011 nicht gegeben.
Da nach dem Niedersächsischen Schulgesetz das Land für die Ausschreibung und Besetzung von Schulleitungsstellen zuständig ist und jede Schule grundsätzlich auch einen Leiter hat, muss es Gründe dafür geben, wenn von diesem Verfahren abgewichen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Gibt es Kriterien für die Landesschulbehörde, nach denen sie die Neubesetzung einer Schulleitungsstelle zunächst einmal aussetzt, um dem Schulträger Gelegenheit zu einer Entscheidung über die Zukunft eines Schulstandortes zu geben, und, wenn ja, um welche Kriterien handelt es sich dabei und wie oft und wo wurden diese Kriterien angewendet?
2. Gibt es neben der stillschweigenden Erwartung auf eine Entscheidung des Schulträger auch konkrete Fälle, in denen die Schulbehörde von sich aus tätig wird beziehungsweise wurde, um den Schulträger auf Handlungsnotwendigkeiten hinzuweisen, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen beziehungsweise lagen dazu vor?
3. Welche Steuerungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung, wenn ein Schulträger keine Entscheidung trifft, obwohl die Schulbehörde aufgrund der demografischen Entwicklung konkreten Handlungsbedarf sieht und wurden diese schon angewendet und wenn ja, wo?
4. Wie viele Schulleitungsstellen sind derzeit im Lande Niedersachsen nicht ausgeschrieben, weil die Schulbehörden auf eine Entscheidung eines Schulträgers zur Zukunft eines konkreten Schulstandortes warten und wenn ja, um welche Standorte handelt es sich?
5. Für welchen Zeitraum wird oder wurde die Neuausschreibung einer Schulleitungsstellen ausgesetzt, um dem Schulträger Gelegenheit zu einer Entscheidung zu geben?
6. Werden auch Schulleitungsstellen für Schulstandorte ausgeschrieben, die die Schulbehörde aus wirtschaftlichen und aus pädagogischen Gründen in Zukunft nicht mehr für leistungsfähig hält und wenn ja, für wie viele Schulstandorte trifft das zu und wo befinden sich diese Standorte?