Thülsfelder Talsperre – Kosten der Fehlplanung noch nicht absehbar

Anfrage vom 7.3.2009 von Axel Brammer und Renate Geuter

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß Geschäftsordnung

Thülsfelder Talsperre – Kosten der Fehlplanung noch nicht absehbar –

Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Funktionsfähigkeit der Talsperre wiederherzustellen?

Die Thülsfelder Talsperre, die nicht nur die Sicherstellung des Hochwasserschutzes dient, sondern auch wesentliche Funktionen im Bereich des Naturschutzes und der Naherholung übernimmt, wurde in den Jahren 2002 bis 2006 umfangreich saniert. Die rund 462 Hektar große Talsperre ist durch eine struktur- und buchtenreiche Uferlinie geprägt. Im Nord-Westteil befinden sich großflächige Sandheiden, die von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind. Das Gebiet wurde gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU gemeldet. Zur Brut-, Zug und Rastzeit ist zudem eine reichhaltige Anzahl von Wasservögeln anzutreffen.

Risse und Sandaustritt an den Bauwerken und die in den zwanziger Jahren unzureichend errichteten Dämme hatten dazu geführt, dass die mögliche Stauhöhe seit 1984 nicht mehr ausgeschöpft werden konnte. Die Sanierungsmaßnahme wurde offiziell im Jahre 2006 abgeschlossen.

Nach einem Bericht der örtlichen Presse im Oktober 2007 wurden ungewöhnliche Grundwasseraustritte unterhalb der Thülsfelder Talsperre und an den Fugen im Anschlussbereich der Betonsohle des Auslaufbauwerkes festgestellt. Der Wasserstand wurde Ende 2007 deutlich abgesenkt mit erheblichen ökologischen Folgen.

Auf meine mündliche Anfrage im Jahre 2008 teilte die Landesregierung am 09.05.2008 mit, dass es sich bei den im Jahre 2008 durchgeführten und durch Landesmitteln finanzierten Arbeiten nicht um Notmaßnahmen, sondern lediglich um Restarbeiten gehandelt habe. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass der Untergrund in dem Problembereich in den Planungsunterlagen anders dargestellt wurde als er sich in der Realität zeigte.

Seit Mitte Februar 2009 musste das Wasser in der Talsperre wieder abgepumpt werden, weil nach Auskunft des NLWKN die Sicherheit der Talsperre nicht mehr gewährleistet sei. Den mit der Sanierung beauftragten Ingenieurbüros seien Fehler unterlaufen, so lautet jetzt die Aussage des NLWKN.

Es wird jetzt eine juristische Klärung erfolgen müssen, wer welche Kosten zu übernehmen hat, allerdings wurde vom NLWKN darauf hingewiesen, dass Teilsummen von den Firmen bereits einbehalten worden sein sollen.

Die jetzt erfolgte erneute Abpumpung der Talsperre hat zu erheblichen ökologischen Problemen geführt. Auch aus Gründen des Hochwasserschutzes ist eine kurzfristige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Talsperre unverzichtbar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Seit wann ist bekannt, dass Darstellungen in den Planungsunterlagen nicht mit der Realität übereinstimmen, welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst und welche Gutachten mit welchen Aussagen liegen zu diesem Thema bereits heute vor?

2. Wann wurden die weiteren beteiligten Behörden (untere Wasserbehörde, Naturschutzbehörde) über die geplanten Notmaßnahmen informiert und wann und in welcher Form
konnten Absprachen über Notmaßnahmen auch im ökologischen Bereich erfolgen?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die volle Funktionsfähigkeit der Thülsfelder Talsperre nicht nur im Bereich des Hochwasserschutzes, sondern auch für die Funktionen des Naturschutzes – insbesondere unter den Aspekten des FFH-Gebietsstatus – und der Naherholung wiederherzustellen und wie werden diese Maßnahmen finanziert?